STANDARDSCHUTZ FÜR MINDERJÄHRIGE
In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Bedrohungen durch Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen sowie der Richtlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten, und unter Anerkennung der wichtigen Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Kinderrechte, übernimmt das HOTEL MCC MAZURKAS CONFERENCE CENTRE & HOTEL SP. Z die sogenannten Standardschutz für Minderjährige in die Hotelordnung, die auf der Website verfügbar ist:
https://www.mazurkashotel.pl/dokumenty_hotelu
Bitte lesen Sie die Informationen in diesem Dokument sorgfältig durch.
Wir möchten alle Gäste, die mit Kindern reisen, darüber informieren, dass gemäß den gesetzlichen Anforderungen bei der Ankunft im Hotel und bei der Registrierung an der Hotelrezeption ein Dokument erforderlich ist, das die Identität des Kindes und die verwandtschaftliche Beziehung nachweist, wie z.B. Personalausweis, Schülerausweis, mObywatel oder Internet-Konto des Patienten, Personenstandsurkunde, Gerichtsbeschluss, notariell beglaubigte Zustimmung des Elternteils zur Reise der betreffenden Person mit dem Kind oder eine Zustimmung des Elternteils des Kindes, die die Daten des Kindes, die Wohnadresse, die Telefonnummer des Elternteils und die Identitätsnummer/PESEL-Nummer der Person, der das Kind anvertraut wurde, enthält.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hotel.